Rechtliche Informationen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 4. September 2026

Wichtiger Hinweis: onlinezugelassen.de ist ein privater, kostenpflichtiger Zulassungsdienstleister und keine Behörde. Zusätzlich zu unseren Servicegebühren fallen amtliche Gebühren an.

Paragraph 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Adrian Gorodynskyi, handelnd unter onlinezugelassen.de (nachfolgend "Anbieter"), und dem Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") über Zulassungsdienstleistungen, Dokumentenprüfungen und Händler-Servicekonten.

(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

Paragraph 2 Vertragsgegenstand

(1) Der Anbieter erbringt Zulassungsdienstleistungen, insbesondere:

  • Neuzulassungen von Fahrzeugen
  • Ummeldungen (Halterwechsel, Adressänderung)
  • Abmeldungen von Fahrzeugen
  • Kurzzeitkennzeichen für gesetzlich zulässige Probe- und Überführungsfahrten
  • Ausfuhrkennzeichen für die dauerhafte Ausfuhr eines Fahrzeugs
  • persönliche Dokumenten-Vorabchecks
  • monatliche Händler-Servicekonten für Unternehmer

(2) Der Anbieter handelt als Bevollmächtigter des Auftraggebers gegenüber den zuständigen Zulassungsbehörden.

(3) Kurzzeitkennzeichen sind fahrzeugbezogen und ausschließlich für die gesetzlich vorgesehenen Probe- und Überführungsfahrten bestimmt. Ausfuhrkennzeichen sind für Fahrzeuge vorgesehen, die dauerhaft aus Deutschland ausgeführt werden sollen. Die jeweilige Zuteilung, Gültigkeitsdauer und etwaige Auflagen bestimmt ausschließlich die zuständige Zulassungsbehörde.

(4) Der Anbieter handelt ausschließlich im Rahmen der vom Auftraggeber erteilten Vollmacht. Halterdaten und Erklärungen des Auftraggebers werden nicht eigenmächtig verändert; die behördliche Entscheidung bleibt in jedem Fall der zuständigen Zulassungsbehörde vorbehalten.

(5) Der Dokumenten-Vorabcheck umfasst eine persönliche Prüfung der übermittelten Angaben und Dateien auf erkennbare Vollständigkeit und Nutzbarkeit. Er ist keine behördliche Vorabentscheidung, keine Rechtsberatung und keine Garantie für die Zulassungsfähigkeit des Vorgangs.

(6) Händler-Servicekonten richten sich ausschließlich an Unternehmer. Die monatliche Grundgebühr umfasst die beim jeweiligen Tarif genannten Service- und Betreuungsleistungen. Einzelne Zulassungsvorgänge, Behördengebühren, Versicherungen, Kennzeichen und Versand sind nicht enthalten, sofern dies nicht ausdrücklich für den konkreten Auftrag bestätigt wurde.

Paragraph 3 Kennzeichenauswahl

(1) Zufälliges Kennzeichen: Bei Auswahl dieser Option wird dem Fahrzeug ein von der Zulassungsbehörde zufällig zugeteiltes Kennzeichen zugewiesen. Der Auftraggeber hat keinen Einfluss auf die Buchstaben- oder Zahlenkombination.

(2) Wunschkennzeichen: Bei Auswahl dieser Option kann der Auftraggeber ein gewünschtes Kennzeichen angeben.

  • Mit Reservierungs-PIN: Hat der Auftraggeber das Wunschkennzeichen bereits bei der zuständigen Behörde reserviert, muss die Reservierungs-PIN im Bestellformular angegeben werden. Nur mit gültiger PIN kann das reservierte Kennzeichen garantiert zugeteilt werden.
  • Ohne Reservierung: Hat der Auftraggeber keine Reservierung vorgenommen, prüfen wir die Verfügbarkeit des Wunschkennzeichens. Ist das gewünschte Kennzeichen nicht verfügbar, wird automatisch ein zufälliges Kennzeichen zugeteilt. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Rücktritt vom Vertrag.

(3) Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, ein gewünschtes Kennzeichen vorab bei der zuständigen Zulassungsbehörde zu reservieren, falls eine bestimmte Kombination garantiert werden soll.

(4) E-Kennzeichen (mit "E" am Ende) können nur für Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeuge beantragt werden, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

Paragraph 4 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Dienstleistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar.

(2) Mit dem Absenden der Bestellung gibt der Auftraggeber ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter das Angebot durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail annimmt.

Paragraph 5 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Die angegebenen Preise sind Endpreise inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

(2) Zusätzlich zu den Servicegebühren des Anbieters fallen amtliche Gebühren an, die der Auftraggeber ebenfalls zu tragen hat. Die Höhe der amtlichen Gebühren richtet sich nach den jeweils gültigen Gebührenordnungen.

(2a) Bei Kurzzeit- und Ausfuhrkennzeichen kommen insbesondere Kosten für Versicherung sowie bei Ausfuhrkennzeichen gegebenenfalls Kfz-Steuer hinzu. Diese Dritt- und Behördenkosten sind nur dann im Servicepreis enthalten, wenn der Anbieter dies für den konkreten Auftrag ausdrücklich schriftlich bestätigt.

(3) Die Zahlung erfolgt per Vorkasse. Der Auftrag wird erst nach vollständigem Zahlungseingang bearbeitet.

(4) Die Zahlung wird über den von Stripe bereitgestellten Bezahlvorgang abgewickelt. Es stehen die dort jeweils angezeigten Karten- und Wallet-Zahlungsarten zur Verfügung. Die Bearbeitung beginnt nach erfolgreicher Bestätigung des Zahlungseingangs.

(5) Der Preis eines bezahlten Dokumenten-Vorabchecks wird bei einem anschließenden Zulassungsauftrag einmalig über einen persönlichen Aktionscode angerechnet. Der Code ist 180 Tage gültig, nicht übertragbar, nicht auszahlbar und nicht mit weiteren Aktionscodes kombinierbar.

(6) Händler-Servicekonten werden monatlich im Voraus über Stripe abgerechnet. Sie sind monatlich kündbar; die Kündigung wirkt spätestens zum Ende des bereits bezahlten Abrechnungszeitraums. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

Paragraph 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Zulassung erforderlichen Unterlagen vollständig und in lesbarer Qualität zur Verfügung zu stellen.

(2) Vor der Zahlung kann der Auftraggeber vorhandene Daten und die Verfügbarkeit der Unterlagen angeben. Sensible Dokumente und Sicherheitscodes werden nach bestätigter Zahlung über einen geschützten Link eingereicht, der auch per E-Mail zugesendet wird.

(3) Die Angaben des Auftraggebers müssen wahrheitsgemäß und vollständig sein. Für Schäden, die durch unrichtige oder unvollständige Angaben entstehen, haftet der Auftraggeber.

(4) Bei Verwendung des Dokumenten-Scans ist der Auftraggeber für die Qualität der hochgeladenen Dokumente verantwortlich. Unleserliche Dokumente können zu Verzögerungen führen.

(5) Fehlen erforderliche Angaben, Dokumente oder Sicherheitscodes, wird die Bearbeitung bis zur vollständigen Mitwirkung ausgesetzt. Der Anbieter kann hierfür eine angemessene Nachfrist setzen und den Auftrag nach erfolglosem Ablauf nach den gesetzlichen Vorschriften beenden. Gesetzliche Widerrufs-, Rückzahlungs- und Gewährleistungsrechte des Auftraggebers bleiben unberührt.

Paragraph 7 Bearbeitungszeiten

(1) Die angegebenen Bearbeitungszeiten sind Richtwerte und beginnen nach vollständigem Zahlungseingang sowie Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen.

(2) Die Bearbeitungsdauer hängt insbesondere von der Vollständigkeit der Unterlagen und der zuständigen Behörde ab. Genannte Zeiträume sind unverbindliche Erfahrungswerte.

(3) Premium-Aufträge werden intern priorisiert. Eine Bearbeitung oder behördliche Erledigung innerhalb von 24 Stunden wird nicht garantiert.

(3a) Bei als "24h-Expressprüfung" gekennzeichneten Leistungen bezieht sich die Zeitangabe ausschließlich auf die interne Prüfung eines vollständig bezahlten Auftrags mit vollständigen, verwertbaren Unterlagen. Sie ist keine Zusage, dass die Zulassungsbehörde das Kennzeichen innerhalb von 24 Stunden zuteilt oder ausgibt.

(4) Eine Garantie für eine bestimmte Bearbeitungszeit kann aufgrund der Abhängigkeit von Behörden nicht gegeben werden.

(5) Aussagen wie "heute noch möglich", "am selben Tag" oder "sofort losfahren" beschreiben ausschließlich die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit bei einem vollständig digital geeigneten i-Kfz-Vorgang. Sie sind keine Garantie für eine Bearbeitung oder positive Entscheidung an einem bestimmten Kalendertag.

(6) Eine Erledigung am selben Tag setzt insbesondere den vollständigen Zahlungseingang, vollständige und verwertbare Angaben und Nachweise, gültige Sicherheitscodes, die technische und rechtliche i-Kfz-Fähigkeit des konkreten Vorgangs, die Verfügbarkeit der beteiligten Behördensysteme sowie eine positive automatisierte Entscheidung der zuständigen Zulassungsbehörde voraus.

(7) Eine Zulassung, Wiederzulassung oder Umschreibung ist erst mit der behördlichen Entscheidung wirksam. Eine sofortige Teilnahme am Straßenverkehr ist nur zulässig, wenn ein gültiger vorläufiger Zulassungsnachweis bereitgestellt wurde und der Auftraggeber sämtliche gesetzlichen Vorgaben, insbesondere zum Ausdruck, Mitführen und sichtbaren Anbringen des Nachweises, erfüllt.

(8) Eine Außerbetriebsetzung ist erst nach erfolgreicher behördlicher Bestätigung wirksam. Sobald die verdeckten Sicherheitscodes an den Stempelplaketten freigelegt wurden, sind die Kennzeichenschilder ungültig; das Fahrzeug darf dann nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.

(9) Ist eine automatisierte Entscheidung nicht möglich, kann eine manuelle Bearbeitung oder Rückfrage der Zulassungsbehörde erforderlich werden. Hierdurch entstehende Verzögerungen liegen außerhalb des unmittelbaren Einflussbereichs des Anbieters.

Paragraph 8 Widerrufsrecht

(1) Verbraucher haben ein Widerrufsrecht von 14 Tagen.

(2) Soll die Dienstleistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, beginnt der Anbieter erst, nachdem der Verbraucher dies ausdrücklich verlangt hat. Das Widerrufsrecht erlischt bei vollständig erbrachter Dienstleistung nur, wenn der Verbraucher vor Beginn der Leistung ausdrücklich zugestimmt und bestätigt hat, dass er bei vollständiger Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht verliert.

(3) Widerruft der Verbraucher nach einem ausdrücklichen Verlangen zum vorzeitigen Leistungsbeginn, kann für die bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen ein gesetzlich zulässiger, anteiliger Wertersatz anfallen. Die gesetzlichen Voraussetzungen und Verbraucherrechte bleiben unberührt.

Paragraph 9 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.

(2) Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Der Anbieter haftet nicht für Verzögerungen oder Ablehnungen durch die Zulassungsbehörde, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen.

Paragraph 10 Datenschutz

Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers gemäß der Datenschutzerklärung, die unter www.onlinezugelassen.de/datenschutz abrufbar ist.

Paragraph 11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Kassel.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anbieter:
Adrian Gorodynskyi
Bunte Berna 1
34123 Kassel
Telefon: 0170 2457777
E-Mail: info@schnellzugelassen.de