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Grundlagen

Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 - Der Unterschied

4 Min LesezeitFachredaktion onlinezugelassen.de · geprüft am 1. September 2026

Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief - viele verwechseln diese Begriffe. Wir erklären den Unterschied und wann Sie welches Dokument benötigen.

Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

Die Zulassungsbescheinigung Teil I - umgangssprachlich "Fahrzeugschein" - ist das Dokument, das Sie immer im Fahrzeug mitführen müssen. Es enthält:

  • Technische Daten des Fahrzeugs
  • Kennzeichen
  • Name und Anschrift des Halters
  • Sicherheitscodes (unter Rubbelfläche)

Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

Die Zulassungsbescheinigung Teil II - der "Fahrzeugbrief" - dokumentiert die Verfügungsberechtigung, ist rechtlich aber kein abschließender Eigentumsnachweis. Sie sollte sicher aufbewahrt werden und enthält:

  • Die Anzahl der bisherigen Halter
  • Fahrzeugdaten
  • Angaben zur Verfügungsberechtigung

Merkhilfe

Teil I = immer dabei (im Auto), Teil II = daheim (sicher aufbewahrt)

Wann brauche ich welches Dokument?

Teil I (Fahrzeugschein): Bei jeder Fahrt, bei Polizeikontrollen, bei der HU/AU

Teil II (Fahrzeugbrief): Bei Verkauf, Ummeldung, Neuzulassung, Abmeldung

Praxis-Check vor dem Start

  • Teil I vorne und hinten lesbar
  • Teil II sicher aufbewahren und nur geschützt übermitteln
  • Sicherheitscodes erst freilegen, wenn sie tatsächlich benötigt werden

Offizielle Grundlagen

Die konkrete Entscheidung trifft die zuständige Zulassungsbehörde. Prüfen Sie bei Sonderfällen zusätzlich deren aktuelle Vorgaben.

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