Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 - Der Unterschied
Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief - viele verwechseln diese Begriffe. Wir erklären den Unterschied und wann Sie welches Dokument benötigen.
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Die Zulassungsbescheinigung Teil I - umgangssprachlich "Fahrzeugschein" - ist das Dokument, das Sie immer im Fahrzeug mitführen müssen. Es enthält:
- Technische Daten des Fahrzeugs
- Kennzeichen
- Name und Anschrift des Halters
- Sicherheitscodes (unter Rubbelfläche)
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Die Zulassungsbescheinigung Teil II - der "Fahrzeugbrief" - dokumentiert die Verfügungsberechtigung, ist rechtlich aber kein abschließender Eigentumsnachweis. Sie sollte sicher aufbewahrt werden und enthält:
- Die Anzahl der bisherigen Halter
- Fahrzeugdaten
- Angaben zur Verfügungsberechtigung
Merkhilfe
Teil I = immer dabei (im Auto), Teil II = daheim (sicher aufbewahrt)
Wann brauche ich welches Dokument?
Teil I (Fahrzeugschein): Bei jeder Fahrt, bei Polizeikontrollen, bei der HU/AU
Teil II (Fahrzeugbrief): Bei Verkauf, Ummeldung, Neuzulassung, Abmeldung
Praxis-Check vor dem Start
- Teil I vorne und hinten lesbar
- Teil II sicher aufbewahren und nur geschützt übermitteln
- Sicherheitscodes erst freilegen, wenn sie tatsächlich benötigt werden
Offizielle Grundlagen
Die konkrete Entscheidung trifft die zuständige Zulassungsbehörde. Prüfen Sie bei Sonderfällen zusätzlich deren aktuelle Vorgaben.